PENSIONSBERECHTIGTE

Durch mehrere, gut angenommene Pensionsabfindungsaktionen in den Jahren 1998 bis 2001 für aktive und bereits pensionierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden die finanziellen Belastungen des Verbund für die betriebliche Altersversorgung stark reduziert.

Die verbleibenden Ansprüche der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten wurden auf  die im Jahr 1996 gegründete betriebliche VERBUND Pensionskasse AG übertragen, im Jahr 2002 auf die  BAV Pensionskassen AG (Betriebliche Altersvorsorge Verbund) ausgelagert und im Jänner 2014 von der APK Pensionskasse AG übernommen.
Aufgrund der zwischen dem Verbund-Arbeitgeber und der Verbund-Arbeitnehmervertretung geschlossenen Betriebsvereinbarungen gibt es generell drei Gruppen von Pensionsberechtigten:

  • Pensionsberechtigte, für die noch die seit 1947 geltende Pensionsregelung besteht, erhalten gemäß den jährlichen Kollektivvertragsabschlüssen valorisiert bis zu 80 %  ihres aktiven Letztbezuges vom Arbeitgeber ausbezahlt („Altpensionisten“). Dieser Personengruppe ist somit eine gewisse Werthaltigkeit ihrer Pensionszusage garantiert.
  • Pensionsberechtigte, deren Pensionsanspruch nach Übertragung an die APK Pensionskasse „mit Nachschusspflicht des Arbeitgebers“ gemäß den jährlichen ASVG-Pensionsanpassungen valorisiert wird („Leistungsorientierte Pensionskassenberechtigte“). Diese Personengruppe ist daher vor Minderungen ihres Pensionsanspruches faktisch geschützt.
  • Pensionsberechtigte, deren (künftige) Pensionszahlung „ohne Nachschusspflicht des Arbeitgebers“ allein vom Veranlagungsergebnis ihres Pensionskapitals am Finanzmarkt abhängt („Beitragsorientierte Pensionskassenberechtigte“). Diese Personengruppe hat bisher einen stetigen Wertverlust in ihrer Betriebspensions-Vorsorge erfahren.

In diese drei Kategorien sind sämtliche Pensionsberechtigte einzuordnen: Aktiv Beschäftigte und im Vorruhestand befindliche Mitarbeiter (Anwartschaftsberechtigte) sowie die bereits pensionierte Belegschaft (Leistungsberechtigte).