BETRIEBSPENSION

In den Jahren 1982/1983 wurde eine seit 1947 bestehende freiwillige Zuwendung an die Arbeitnehmer des Verbund rechtlich abgesichert und mit Rechtsanspruch ausgestattet. Als Gesamtversorgungsmodell gestaltet, war eine Altersversorgung (inkl. AS VG Pension) von bis zu 80 % des Letztbezuges möglich.

Mit der Pensionsreform 1995 wurde ein beitragsorientiertes Pensionskassensystem (auf Basis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmereinzahlungen) eingeführt, das für Neueintritte sofort wirksam wurde und für bestehende Anwartschaften eine Reduktion des Arbeitgeberaufwandes mit sich brachte.

Im Jahr 2002 beschloss der Verbund, die bislang innerbetriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die betriebliche VERBUND Pensionskasse AG, in externe Hände zu legen. Der Konzern schloss mit der Österreichischen Pensionskassen AG (ÖPAG, heute Valida Pension AG) einen Pensionskassenvertrag ab. Basierend auf diesem Übereinkommen kam es zur Gründung der BAV Pensionskassen AG (Betriebliche Altersvorsorge Verbund).

Mit Wirkung per 1. Jänner 2014 erfolgte die einvernehmliche Auflösung des Pensionskassenvertrages zwischen Verbund und BAV und ein Wechsel zur APK Pensionskasse AG.

Mag. Ernst-Christian Astecker war von 2009 bis 2013 BAV-Aufsichtsrat und BAV-Beiratsmitglied und vertrat die IVP von 2014 bis 2018 im APK-Veranlagungsbeirat Verbund.
Im Jahr 2019 hat diese Funktion Dkfm. Josef Schmid übernommen.

An den Hauptversammlungen der APK nehmen Angehörige der IVP regelmäßig teil, um dort wichtige Informationen aus erster Hand von der Geschäftsführung zu erhalten, Standpunkte der IVP darzulegen sowie Statements zur Lage und Entwicklung der APK sowie unserer Pensionen abzugeben.